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KG, 23.04.2018 - 23 U 168/17 |
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Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.11.2017 - 3 O 415/16
- KG, 23.04.2018 - 23 U 168/17
- BGH, 04.06.2019 - II ZR 256/18
- BGH, 01.10.2019 - II ZR 256/18
Wird zitiert von ...
- KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17
Prospekthaftung bei einer Kapitalanlage in Form einer Kommanditbeteiligung: …
Der Senat hat sich in seinen bisherigen Urteilen zu den P -Fonds mit der Darstellung der Außenhaftung nach § 171 Abs. 4 HGB befasst, aber auch zu einem vermeintlichen Widerspruch zwischen den Erläuterungen zu den Risiken und der Regelung in § 18 VII GV Stellung bezogen und ist dabei direkt auf die hier gegenständliche landgerichtliche Entscheidung eingegangen (Urteil vom 23.04.2018 - 23 U 168/17 (UA S. 12); ebenso 23 U 78/17 (UA S. 11; rechtskräftig)):.Vielmehr wird solches erst dann zur Gefahr für den Anleger, wenn der Betreffende in der Lage ist, seinen eigenen Interessen Vorrang zu geben, indem er Entscheidungen der Gesellschaft, an der er beteiligt ist, herbeiführen oder, wenn sie ihm nicht erfolgversprechend erscheinen, auch nur verhindern kann (…Urteile vom 23.04.2018 zu 23 U 61/17, Rn. 25, juris; ebenso 23 U 50/17, 23 U 78/17 (rechtskräftig), 23 U 168/17).
Der Senat hat in dem Verfahren 23 U 168/17 (UA S. 13) zu einem in vergleichbarer Weise geltend gemachten Prospektmangel ausgeführt:.
Der Senat hat insoweit in seinem Urteil vom 23.04.2018 - 23 U 168/17 - ausgeführt:.